Umzug nach/in Halle - Anmeldung bei der Stadt

Studierende, die in Halle eine eigene Wohnung, ein Zimmer im Wohnheim oder in einer WG beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Stadt an- bzw. ummelden. Das funktioniert

Grundsätzlich werden für die Anmeldung nur ein Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbescheinigung benötigt.

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Für die Wohnsitzanmeldung in Halle (Saale) kann die elektronische Wohnsitzanmeldung genutzt werden. Das heißt, alle Schritte können online von zuhause aus durchgeführt werden. Hierfür wird ein gültiger Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion und PIN, eine BundID, ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle, die AusweisApp und die Wohnungsgeberbescheinigung benötigt. Die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes als Nebenwohnung ist im Onlineverfahren nicht möglich.

Nach der Online-Abwicklung werden durch die Bundesdruckerei die Adressaufkleber für den Personalausweis und Reisepass per Post verschickt. Die aktualisierten Meldedaten können bequem per App auf den Chip im Ausweis übertragen und die Meldebestätigung runtergeladen werden – ein Besuch beim Bürgeramt ist nicht mehr nötig.

Sonst noch wichtig

Achtung! Teuer wird es, wenn man die Anmeldefrist verpasst. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen ein Verwarn- bzw. Bußgeld vor, das bis zu 1.000 Euro betragen kann.

Denken Sie bitte auch daran, Ihren neuen Wohnsitz über das Löwenportal der Universität zu melden. Das ist in vielerlei Hinsicht entscheidend (Post aus der Uni-Verwaltung, Bibliotheksmitgliedschaft, ...)

Anmeldung der neuen Bleibe als Nebenwohnung

Bei der Anmeldung einer Nebenwohnung ist weiterhin ein persönlicher Besuch bei der Meldebehörde unbedingt erforderlich. Termine hierfür sind möglichst frühzeitig über das Terminvergabeportal zu buchen.

Zur Anmeldung sind auf jeden Fall der gültige Personalausweis/Reisepass, die Wohnungsgeberbescheinigung und das Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung zur Anmeldung mitzubringen.

Wichtig zu wissen – die Stadt Halle (Saale) erhebt eine Zweitwohnungssteuer.

Der Antrag und die Unterlagen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer (→ siehe Formulare und andere Dokumente) können direkt an zweitwohnungssteuer@remove-this.halle.de geschickt oder auch persönlich bei der Anmeldung im Bürgerservice abgegeben werden. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice leiten diese Unterlagen dann entsprechend an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, weiter. Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten am Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr bei der Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle, vorzusprechen. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer stehen die zuständigen Mitarbeiter*innen unter den Telefonnummern 0345 221-4415/-4427 gern zur Verfügung.

Alle Informationen im Überblick: Zweitwohnungssteuer

Zusätzliche Hinweise für die Anmeldung von Studierenden aus dem Ausland

Zunächst muss die Anmeldung mit diesen Unterlagen in der Bürgerservicestelle erfolgen.

Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung bei der Bürgerservicestelle auch eine Aufenthaltserlaubnis, die sie von der Ausländerbehörde der Stadt Halle erhalten.

Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt im Nachgang der Anmeldung. Auch hierfür steht ein entsprechender Online-Dienst zur Verfügung. Weitere Informationen finden Studierende unter  www.halle.de.