Semesterbeitrag und Rückmeldung zum nächsten Semester
Um das Studium im folgenden Semester fortzusetzen, müssen sich Studierende zurückmelden. Dafür gibt es Rückmeldefristen, die unbedingt einzuhalten sind. Eine nicht termingerechte Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen.
Rückmeldefristen
- Zum Sommersemester: 1.12. bis 31.1. des Jahres
- Zum Wintersemester: 20.6. bis 31.7. des Jahres
Rückmeldung durch Überweisung
Die Rückmeldung funktioniert ganz einfach. Wer das Studium im nächsten Semester fortsetzen möchte, überweist lediglich den Semesterbeitrag auf ein dafür vorgesehenes Konto. Das ist einerseits bequem per SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Achtung: Die erteilte SEPA-Lastschrift ist keine Dauerlastschrift, sondern muss jedes Semester in der Rückmeldephase mittels TAN im Löwenportal freigegeben werden.
Alternativ kann auch „manuell“ ein Überweisungsträger/Onlinebanking genutzt werden – die Bankverbindung haben wir auf der Themenseite Rückmeldung veröffentlicht.
Damit die Fristen nicht verstreichen, erhalten alle Studierenden für das folgende Semester frühzeitig eine Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail an ihre studentische E-Mail-Adresse.
Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der Semesterbeitrag sowie ggf. erhobene Studiengebühren (z. B. bei Zweitstudium) vollständig und fristgerecht verbucht worden sind sowie keine Exmatrikulationsgründe (z. B. eine endgültig nicht bestandene Prüfung) vorliegen.
Achtung: Semesterbeitrag und etwaige Studiengebühren müssen auf verschiedene Konten eingezahlt werden.
Der Semesterbeitrag
Zum Wintersemester 2022/23 beträgt der Semesterbeitrag 252,35 Euro*. Er setzt sich zusammen aus:
- 80,00 € Studentenwerksbeitrag,
- 160,40 € Beitrag für das Semesterticket sowie
- 11,95 € Beitrag Studierendenschaft.
Nach der Zahlung ist es (vor allem für dessen Fahrausweis-Funktion!) wichtig, den Studierendenausweis zu Beginn jeden Semesters erneut zu validieren.
* Apropos Fahrausweis-Funktion – hier eine Information für alle Nicht-Erstsemester, die sich auf diese Seite verirrt haben: Im Sommersemester 2022 galt/gilt das auf Ihrer USC gespeicherte Semesterticket auch als 9-Euro-Ticket. Der deswegen „überzahlte“ Anteil des Semesterbeitrags wird nun mit dem Folgebeitrag verrechnet oder erstattet. Die Summe oben stimmt in dem Fall also nicht. Wie das alles geht, steht auf www.uni-halle.de/semesterbeitrag