Studiengebühren
An den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt werden keine Studiengebühren erhoben, sofern man noch keinen Studienabschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule erworben hat. Demnach gibt es auch an der Uni Halle keine allgemeinen Studiengebühren. Gebühren fallen nur an bei
- einem Zweitstudium und
- den (wenigen) weiterbildenden Masterstudiengängen.
Zweitstudiengebühren
Studierende, die nach ihrem ersten, in Deutschland erworbenen Studienabschluss ein zweites Studium aufnehmen, müssen Zweitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung ist einmalig ein konsekutives Masterstudium, welches auf einen Bachelor aufbaut.
Keine Zweitstudiengebühren für Lehramtsstudierende!
Studierende mit Zweitstudium Lehramt, die in ihrem Erststudium noch keinen Lehramtsabschluss (Erste oder Zweite Staatsprüfung oder "Lehramtsmaster") erworben haben, bezahlen zur Zeit (gilt noch bis einschließlich Wintersemester 2022/23) keine Zweistudiengebühren.
Langzeitstudiengebühren ...
... gab es mal. Das Land Sachsen-Anhalt hat sie im Mai 2020 abgeschafft. :-)
Weitere Informationen
Fragen zu allen Gebühren beantwortet das Referat Weiterbildung und Gebühren.