Für Studienanfänger*innen

Der Umzug

Hat man die perfekte Wohnung gefunden, steht der Umzug an. Wenn man kein eigenes großes Auto besitzen, kann man sich entspannt einen Transporter über Car-Sharing-Anbieter online gebuchen.

Außerdem sollten Umziehende an eine ausreichende Anzahl an Helfer*innen und ggf. ihre Verpflegung denken: Döner, Schnittchen und ein Bier zum Abschluss heben die Stimmung gewaltig, ebenso wie eine Einladung zur Einzugsparty.

Worauf ist letztendlich bei einer Kündigung zu achten?

Wichtig ist, die Kündigungsfrist zu beachten. Die ist gesetzlich mit drei Monaten festgesetzt und muss eingehalten werden, es sei denn es wird ein Nachfolger gefunden. Größere Vermieter bieten an, einen Nachmieter zu vermitteln. Ist ein Nachmieter gefunden, kann man schon eher aus der Wohnung ausziehen. Normalerweise findet sich schnell ein Nachmieter: Selten wohnt ein Mieter bis zum Schluss der Kündigungsfrist in seiner Wohnung.

Man sollte natürlich auch darauf achten, wie die Wohnung zu verlassen ist. Wie genau man die Wohnung zurückgeben muss, ist im Mietvertrag festgehalten. Zuletzt sollte man dem ehemaligen Vermieter auch seine neue Anschrift mitteilen, damit eventuelle Rückzahlungen oder Ähnliches problemlos erfolgen können.

Auf welche Versicherungen muss man achten?

Die wichtigste Versicherung in dem neuen Heim ist für die Meisten eine Hausratversicherung. Diese schließt jeder Mieter separat für seine Wohnfläche und seinen eigenen Hausrat ab. Die Preisspanne bei den Versicherungen sind ebenso groß wie bei allen anderen Dingen in der Marktwirtschaft. Man sollte sich ein wenig Zeit nehmen und sich vielleicht einen freien Versicherungsmakler suchen, der unabhängig von Versicherungen ist.

Kleiner Tipp: Wer ein wertvolles Fahrrad hat, sollte gesondert nachfragen, in welcher Form der Drahtesel mitversichert ist.

Last but not least: Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

Das ist eine Frage, die man mit den Eltern klären sollte. Oftmals bekommen diese noch Steuervorteile und/oder die Studierende genießen noch Versicherungsschutz, wenn sie offiziell bei ihren Eltern wohnen bleiben. So kann es sich mitunter rechnen den Zweitwohnsitz anzumelden. Auskunft darüber geben die Bürgerservicestellen der Stadt.

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