Aufenthaltsrecht
Alle Studierenden, die als Austauschstudenten oder für ein komplettes Studium an die Uni Halle kommen, sind verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft in Halle als neue BürgerInnen der Stadt beim Amt für Bürgerservice / Einwohnermeldeamt anzumelden.
Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung beim Amt für Bürgerservice / Einwohnermeldeamt auch eine Aufenthaltsgenehmigung, die sie von der Ausländerbehörde der Stadt Halle erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Studierende/r mit einem Studierenden-Visum einreisen müssen.
Ausführliche Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende finden Sie hier.
Vorsprache in der Ausländerbehörde
Zur Verringerung des Infektionsrisikos im Zuge der aktuellen COVID-19 Pandemie sind persönliche Vorsprachen in der Ausländerbehörde derzeit nur sehr eingeschränkt und nur in absolut notwendigen und unaufschiebbaren Angelegenheiten möglich.
Anträge zur Erteilung/ Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen können Sie per Post oder per E-Mail zusammen mit allen notwendigen Dokumenten an die Ausländerbehörde senden.
Postanschrift:
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
E-Mail: auslaenderbehoerde@ halle.de
Sofern für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, erhalten Sie einen Termin von der Ausländerbehörde.
Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung gibt es hier.
Notfallvorsprachen bei der Ausländerbehörde
Für absolut notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten werden jeden Dienstag von 08:00 bis 15:30 UhrNotfallvorsprachen in der Ausländerbehörde Halle (Saale) möglich sein.
Als Notfallanliegen gelten:
- abgelaufene Aufenthaltstitel
- beabsichtigter Arbeitgeberwechsel/ Änderung Zusatzblatt
- Überträge von Aufenthaltstiteln
- Verlust von Dokumenten
- Ausstellung Passersatzpapiere bei kurzfristiger, dringender Auslandsreise
Im begründeten Einzelfall können weitere dringende Anliegen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zugelassen werden.
Die Auswahl, der Personen, die zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde hereingelassen werden, sowie eine Vorfilterung entsprechend der oben genannten Anliegen, wird über die Security erfolgen.
Die Besucheradresse der Ausländerbehörde lautet:
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Kontaktinformationen International Office
Gritt Eisenkopf
Referentin Internationales Servicebüro – Studierende
Telefon: +49 345 55-21535
Telefax: +49 345 55-27427
gritt.eisenkopf@ international.uni-halle.de