Für Studienanfänger*innen

Aufenthaltsrecht

Alle Studierenden, die als Austauschstudenten oder für ein komplettes Studium an die Uni Halle kommen, sind verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft in Halle als neue BürgerInnen der Stadt beim Bürgerservice anzumelden.

Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung beim Bürgerservice auch eine Aufenthaltsgenehmigung, die sie von der Ausländerbehörde der Stadt Halle erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Studierende/r mit einem Studierenden-Visum einreisen müssen.

Ausführliche Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende finden Sie hier.

Vorsprache in der Ausländerbehörde

Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht mehr erforderlich.

Stattdessen können Sie Anträge zur Erteilung/ Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen per Post oder per E-Mail zusammen mit allen notwendigen Dokumenten an die Ausländerbehörde senden.

Postanschrift:

Stadt Halle (Saale)

Abteilung Einreise und Aufenthalt

Marktplatz 1

06100 Halle (Saale)

E-Mail:

Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von der Ausländerbehörde einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit. Anschließend wird ein Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels vereinbart.

Weitere Informationen zur Antragsbearbeitung gibt es hier und auf der Homepage der Stadt Halle.

Notfallvorsprachen bei der Ausländerbehörde

Für absolut notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten sind jeden Dienstag von 08:00 bis 15:30 UhrNotfallvorsprachen in der Ausländerbehörde Halle (Saale) möglich. 

Als Notfallanliegen gelten:

  1. abgelaufene Aufenthaltstitel
  2. beabsichtigter Arbeitgeberwechsel/ Änderung Zusatzblatt
  3. Überträge von Aufenthaltstiteln
  4. Verlust von Dokumenten
  5. Ausstellung Passersatzpapiere bei kurzfristiger, dringender Auslandsreise

Im begründeten Einzelfall können weitere dringende Anliegen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zugelassen werden.

Die Auswahl, der Personen, die zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde hereingelassen werden, sowie eine Vorfilterung entsprechend der oben genannten Anliegen, erfolgt über die Security.

Die Besucheradresse der Ausländerbehörde lautet:
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle - Abteilung Einreise und Aufenthalt.

Kontaktinformationen International Office

Gritt Eisenkopf

Referentin Internationale Studierende

Telefon: +49 345 55-21535
Telefax: +49 345 55-27427

Homepage International Office 

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