Krankenversicherung
Alle internationalen Forschenden müssen für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland für einen adäquaten Krankenversicherungschutz Sorge tragen.
Grundsätzlich gibt es im deutschen Gesundheitssystem die Unterscheidung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Hier finden Sie Informationen zum deutschen Gesundheitssystem in Deutsch, Englisch und Ukrainisch.
Abhängig von Ihrem Herkunftsland und Ihrer Stellung an der Martin-Luther-Universität gelten für Sie verschiedene Voraussetzungen und Versicherungsmöglichkeiten:
Mit Stipendium (EU und Abkommensstaaten)
Mit Stipendium (EU und Abkommensstaaten)Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsland kommen, sind Sie in der Regel über die Europäische Krankenversicherung versichert. Wenn Sie aus einem der Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien (ohne Kosovo), der Türkei oder Tunesien kommen, benötigen Sie den für Ihr Heimatland gültigen Anspruchsausweis. Diesen müssen Sie vor Ihrer Abreise beim Krankenversicherungsträger in Ihrem Heimatland beantragen.
Mit Stipendium (außerhalb EU und Abkommensstaaten)
Mit Stipendium (außerhalb EU und Abkommensstaaten)Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU oder einem Staat ohne Sozialversicherungsabkommen einreisen und Ihren Aufenthalt über ein Stipendium finanzieren, müssen Sie für die Erteilung Ihres Aufenthaltstitels zwingend einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Da bei einem Stipendium kein reguläres Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag) vorliegt, galten hierfür früher strenge Einschränkungen. Durch gesetzliche Neuregelungen haben Sie heute jedoch deutlich mehr Flexibilität: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken (§ 18d AufenthG) besitzen, steht Ihnen das Recht offen, auch ohne lokalen Arbeitsvertrag freiwillig der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beizutreten. Alternativ können Sie eine private Vollkrankenversicherung abschließen. Eine reine Reisekrankenversicherung reicht für den langfristigen Aufenthalt hingegen nicht aus.
DAAD-Versicherung
Der DAAD bietet ausländischen Promovierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die nach Deutschland kommen, eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie von der Versicherung Gebrauch machen können:
- Sie promovieren
- Sie sind Wissenschaftler
- Sie erhalten eine Förderung aus Programmen des DAAD bzw. der Europäischen Union oder
- Sie werden von einer Mitgliedshochschule bzw. Partnerorganisation des DAAD vermittelt und betreut
Weiterführende Informationen zu den Versicherungsbedingungen und zur Anmeldung finden Sie hier.
Mit Beschäftigungsverhältnis
Mit BeschäftigungsverhältnisWenn Sie an der Martin-Luther-Universität angestellt sind oder werden und unter 77.400,00 € pro Jahr (bis zu 6.450,00 € pro Monat) verdienen, müssen Sie sich gesetzlich versichern. Liegt Ihr Verdienst über dieser Grenze (der sogenannten Versicherungspflichtgrenze), haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.