Krankenversicherung
Wer an einer deutschen Universität studieren möchte, benötigt den Nachweis über eine Krankenversicherung.
Ohne Krankenversicherung ist keine Immatrikulation möglich.
Wichtig: Seit 2023 benötigen alle Studierende (auch Studierende mit EHIC oder aus Abkommensstaaten) für die Immatrikulation eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu können Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenversicherung kontaktieren und eine Meldung ihres Versicherungsstatus an die MLU veranlassen (Die ID der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist H0000861).
Seit Anfang 2014 gibt es neue Regelungen für die Krankenversicherung, die internationale Studierende für die Immatrikulation an deutschen Hochschulen benötigen. So werden private Krankenversicherungen und Krankenversicherungen, die Studierende schon vor der Einreise nach Deutschland in ihren Heimatländern abschließen, nur noch in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung des Versicherungsvertrages akzeptiert.
Wir empfehlen daher dringend,
- vor der Einreise nach Deutschland nur eine Einreise-Versicherung abzuschließen, die 4 bis 6 Wochen gültig ist (z.B. ProVisit Visum, die auch die behördlichen Anforderungen der Ausländerbehörde erfüllt),
- nach der Einreise in Deutschland eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen.
In einigen Fällen benötigen Studierende bereits für die Beantragung des Einreisevisums den Nachweis über eine Krankenversicherung. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte.
Der Beitrag, den Studierende für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen, ist bei allen Krankenkassen in einem ähnlichen Bereich und beträgt ca. 130 bis 150 € pro Monat.
Um für die Immatrikulation einen Krankenversicherungsschutz nachweisen zu können, beraten Sie sich am besten frühzeitig mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse Ihrer Wahl.
Ausnahme
Studierende aus EU-Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungs-Karte (European Health Insurance Card – EHIC) besitzen, benötigen für die Immatrikulation nur die Meldung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bei der sie eine Foto-Kopie der EHIC oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung der Krankenkasse einreichen müssen.
Wenn Sie aus einem der Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien (ohne Kosovo), der Türkei oder Tunesien kommen, benötigen Sie den für Ihr Heimatland gültigen Anspruchsausweis. Diesen müssen Sie vor Ihrer Abreise beim Krankenversicherungsträger in Ihrem Heimatland beantragen. Weitere Informationen zu den in den Abkommensstaaten geltenden Vorschriften entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt "Krankenversicherung für internationale Studierende".
Wichtig:
Für Studierende und Promovierende, die 30 Jahre oder älter sind, sind besondere Regelungen zu beachten:
Studierende und Promovierende ab dem Alter von 30 Jahren unterliegen nicht mehr der Krankenversicherungspflicht. Eine gesetzliche Versicherung für Studierende und Promovierende ist also nicht mehr möglich, es sei denn es besteht ein Beschäftigungsverhältnis, welches mehr als geringfügig ist (556 € monatlich).
Optionen in diesem Fall sind zum Beispiel eine DAAD-Versicherung (siehe unten), eine private Krankenversicherung oder Anbieter wie zum Beispiel Care Concept oder Mawista. Eine weitere Option ist die Buchung eines "All-in-One-Package" von beispielsweise Expatrio, welches zusätzlich zur Krankenversicherung ein deutsches Sperrkonto mit einem verbundenem deutschen Bankkonto beinhaltet.
EHIC nachweisen
Auf diese Art können Sie nachweisen, dass Sie eine europäische Krankenversicherung haben bzw. in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind:
- Kopie der EHIC (Vorder- und Rückseite)
- Versicherungsbestätigung der Krankenversicherung (kann beim Versicherungsunternehmen angefordert werden)
Diese Informationen soll der Nachweis der EHIC beinhalten:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Gültigkeitsdauer/Ablaufdatum: Um Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Studiums in Deutschland anerkennen zu können, muss auf der Bescheinigung der gesamte Zeitraum des Auslandsstudiums angegeben sein. Zum Beispiel: Wenn Sie im Wintersemester in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie mindestens vom 01.10. bis 31.03. Versicherungsschutz, für das Sommersemester muss mindestens der Zeitraum vom 01.04.-30.09. angegeben sein.
- Symbol der EHIC (Kreis mit Sternen, in der Mitte Länderkürzel)
Weitere Informationen und Muster unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=653&langId=de
Infodateien
Einige der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen (Auswahl)
- Techniker Krankenkasse (TK)
- AOK - Die Gesundheitskasse
- Barmer GEK
- DAK Gesundheit
- IKK gesund plus
- Deutsche BKK
Online-Infoveranstaltungen der Techniker Krankenkasse
Mit dem TK-StudyGuide bietet die Techniker Krankenkasse eine Reihe von Vorträgen und Webinaren, die den Studierenden helfen sollen, ihre Soft Skills weiterzuentwickeln und gleichzeitig ihre Gesundheit zu fördern. Dabei werden Werkzeuge und praxisnahe Tipps vermittelt, um die Herausforderungen des Studiums souverän zu bewältigen.
Darüber hinaus werden mit der zweiwöchentlich angebotenen Info Session 'Well prepared for your studies - Health insurance in Germany' Themen wie Krankenversicherungsregelungen für EU-Studierende und Nicht-EU-Studierende, Elektronische M10-Meldung zur Immatrikulation, sowie das Gesundheitssystem und die medizinische Behandlung in Deutschland erklärt.
DAAD-Versicherung (nur für Stipendiat*innen des DAAD)
Studierende (und deren Familien), die mit einem Stipendium vom DAAD oder einer der Partnerinstitutionen des DAAD gefördert werden, können eine speziell kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherungen über den DAAD. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Arztsuche
Hinweis: In Deutschland sollte im Krankheitsfall zunächst ein/e allgemein Mediziner/in - ein/e sogenannte/r "Hausarzt/Hausärztin" - besucht werden. Nur in schwerwiegenden Fällen und wenn Arztpraxen geschlossen sind, wird das Krankenhaus aufgesucht.
Wenn Sie krank sind und eine Ärztin/ einen Arzt aufsuchen müssen, hilft Ihnen die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie können unter anderem nach Fachgebiet, Sprechzeiten, Ort und Sprachkenntnissen filtern.
Wenn Sie in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie in akuten Fällen auch Termine über die Terminservicestelle der 116117 buchen. Terminvereinbarungen sind telefonisch (116117) oder online über eterminservice.de möglich. Termine können im Bereich der Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Augenheilkunde und Pädiatrie gebucht werden. Ersttermine für eine Psychotherapeutische Sprechstunde können ebenfalls vereinbart werden. Für andere Fachgebiete ist ein Vermittlungscode notwendig.
In medizinischen Notfällen rufen Sie bitte die 112.
Psychosoziale Beratung
Studierende, die eine psychosoziale Beratung benötigen, können sich an den psychosozialen Beratungsdienst des Studentenwerks Halle oder an das Psychosoziale Zentrum für Migrant*innen Sachsen-Anhalt wenden. Diese Stellen bieten internationalen Studierenden Beratung und Therapie unter Berücksichtigung der kulturellen Hintergründe und sprachlichen Bedürfnisse an.