Wenn Sie ein Visum für Forschende, nach §18d des deutschen Aufenthaltsgesetzes beantragen möchten, ist es erforderlich, dass Sie mit der aufnehmenden Forschungseinrichtung – in diesem Falle der Martin-Luther-Universität – eine Aufnahmevereinbarung abschließen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie an der MLU mit Arbeitsvertrag beschäftigt sein werden, ein Stipendium erhalten oder Ihr Forschungsvorhaben selbst finanzieren. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Aufnahmevereinbarung mindestens 14 Tage in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig darum zu kümmern. Je nach Finanzierung sind die Modalitäten, wie Sie eine Aufnahmevereinbarung erhalten, unterschiedlich geregelt und werden im Folgenden kurz erklärt.
a) Aufnahmevereinbarung mit Arbeitsvertrag
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der MLU bekommen sollen, fällt der Abschluss der Aufnahmevereinbarung in den Zuständigkeitsbereich von Abteilung 3 – Personal. Bitte achten Sie darauf, dass die Aufnahmevereinbarung seitens der Uni Halle unterschrieben und gestempelt ist, denn einige Deutsche Botschaften im Ausland akzeptieren die Vereinbarung nur mit Stempel.
b) Aufnahmevereinbarung mit Stipendium oder Eigenfinanzierung
Wenn Sie ein Stipendium erhalten oder Ihr Forschungsvorhaben selbst finanzieren, kann das International Office oder der Dekan Ihrer Fakultät die Aufnahmevereinbarung ausstellen. Wünschen Sie eine Ausstellung durch das International Office, sendet Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin bitte folgende Unterlagen an welcome@uni-halle.de:
- Ausgefülltes Formblatt Aufnahmevereinbarung mit den Angaben des/der Betreuer*in, den Daten zur Forscherin/zum Forscher, Thema des Forschungsvorhabens sowie Laufzeit
- Nachweis der Finanzierung (Stipendiat*innen: Stipendienvertrag, im Fall der Eigenfinanzierung: Kontoauszüge)
- Kopien aller erworbenen Hochschul- bzw. Universitätsabschlüsse, z.B. Bachelor-, Masterabschluss, Diplom. Bitte reichen Sie eine Kopie in der Originalsprache und eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch oder Englisch ein (Dokumente in deutscher oder englischer Sprache bedürfen keiner Übersetzung)
- Kopien Ihrer Studienleistungen in der Originalsprache und eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch oder Englisch.
Im Falle der Eigenfinanzierung reicht der Forscher/die Forscherin bitte zusätzlich ein:
Nach Prüfung der Unterlagen und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die unterschriebene Aufnahmevereinbarung.