Visum beantragen

Unterstützung bei der Visabeantragung

Unser Dienstleistungspartner VisaFlow kann Ihnen helfen, Ihren Weg zum Studium in Deutschland und die damit verbundenen Behördengänge zu vereinfachen:

VisaFlow (kostenlos, wenn Sie an die MLU kommen) unterstützt internationale Studierende, indem es sie durch das Visum- und Einreiseverfahren führt. Sie helfen Schritt für Schritt bei den erforderlichen Dokumenten, den rechtlichen Anforderungen und der Kommunikation mit den Behörden. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie sich über die Bürokratie unsicher sind oder Hilfe brauchen, um zu verstehen, was vor und nach Ihrer Ankunft zu tun ist.

Als Studierende*r der Martin-Luther-Universität  Halle-Wittenberg können Sie VisaFlow kostenlos nutzen, wenn Sie den Code "UNIHALLEWITT25".

VisaFlow

EU- und EWR-Bürger*innen

Unionsbürger und EWR-Bürger*innen (Europäischer Wirtschaftsraum; EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort (in Halle: Bürgerservice der Stadt) an.

Schweizer sind wie Unions- und EWR-Bürger nicht verpflichtet, ihren Aufenthalt in Deutschland bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Oftmals müssen sie jedoch aus praktischen Gründen ihr Aufenthaltsrecht, ihr Recht, in Deutschland erwerbstätig zu sein, oder ihre Anschrift nachweisen, oder sie möchten die Funktionen des elektronischen Aufenthaltstitels nutzen, um online mit Behörden und privaten Stellen kommunizieren zu können und sich dabei elektronisch auszuweisen. Auf Antrag erhalten sie daher, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes eine Karte, in der ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt ist. Für diese Karte ist dieselbe Gebühr zu zahlen wie für einen deutschen Personalausweis. Mehr Informationen des Bundes dazu finden Sie hier.

Einreise aus Drittstaaten

Nicht-EU-/EWR-Staatsbürger*innen, müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Visum zum Studieren bzw. Visum zur Forschung beantragen. Das Auswärtige Amt hat mit dem Auslandsportal eine Online-Plattform eingerichtet, von welcher aus Sie den Antragsprozess für Ihr Visum starten können.

Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können visumsfrei einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise innerhalb der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland einholen. Wichtig ist aber, dass während dieser 90 Tage keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden darf. (Hier finden Sie nähere Informationen dazu.) Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.

Detaillierte Informationen zu den Visabestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Im Visa-Navigator können Sie sich über die verschiedenen Visaoptionen informieren.

Auf der Webseite „Make it in Germany“ der Bundesregierung finden Sie noch nähere Informationen, auch zum Visum zum Studieren und zum Visum zum Forschen. Das EURAXESS Netzwerk hat eine Übersicht erstellt, in der auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten der verschiedenen Visaarten eingegangen wird.

Anmeldung bei der Stadt Halle

Jede Person, die eine Wohnung in Halle bezieht und länger als 3 Monate hier wohnt, ist gesetzlich verpflichtet, seinen/ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft im Bürgerservicebüro der Stadt Halle anzumelden. (Dies gilt ebenfalls bei einem Umzug innerhalb von Halle.)
Dazu müssen Sie einen Termin für die Anmeldung direkt auf der Website der Stadt Halle buchen. Sollte der nächstmögliche Termin nicht innerhalb der 14-Tage-Frist liegen, müssen Sie deswegen keine Konsequenzen befürchten. Wählen Sie in diesem Fall den nächstmöglichen Termin für Ihre Anmeldung. Sie erhalten dann eine Wartenummer für Ihren Termin.
Zum Termin sollten Sie die Wohnungsgeberbestätigung, den Reisepass und ggf. eine Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mitbringen. Bei Anmeldung von Familien müssen alle meldepflichtigen Personen (Eltern und Kinder) persönlich vorsprechen.
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache verfasst oder ins Deutsche übersetzt sein.

Hier sind einige Links zu möglichen vereidigten und amtlich anerkannten Übersetzern in Halle:

https://www.sprachenservice.de/uebersetzungsbuero-halle-merseburg.html

https://www.kosko.de/

https://www.intertext.de/index.php/de/leistungen/preise/uebersetzen

Erst nach der Anmeldung bei der Stadt ist ein Termin bei der Ausländerbehörde möglich.

Beantragung (oder Verlängerung) der Aufenthaltserlaubnis

Nicht-Staatsbürger eines EU- oder zum EWR-Mitgliedstaates, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen und kein gültiges Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer haben, benötigen neben der Anmeldung beim Amt für Bürgerservice / Einwohnermeldeamt auch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Sie sollten den Antrag etwa 6-8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde stellen. Das Gleiche gilt für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung nutzen Sie bitte den Online-Dienst der Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale):

https://halle.de/serviceportal/online-dienste/aufenthaltserlaubnis-zum-zweck-der-ausbildung#/#bueOverview

Sonderinformationen über den Antragsprozess für internationale Promovierende und Postdocs finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags erst möglich ist, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice der Stadt Halle) angemeldet haben.

Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht mehr erforderlich.

Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von der Ausländerbehörde einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten und verinbaren einen weiteren Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels.

Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle.

Terminfreie Vorsprache bei der Ausländerbehörde

Für absolut notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten können Sie die terminfreien Vorsprachezeiten der Ausländerbehörde nutzen.

  • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Adresse lautet:

Ausländerbehörde Halle - Kulturtreff
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)

Externe Unterstützung bei Sperrkonten und Versicherungen

Expatrio bietet eine digitale All-in-One-Plattform für internationale Studierende, die nach Deutschland ziehen. Der Service umfasst Hilfe bei der Einrichtung eines Sperrkontos, einer Krankenversicherung und der Organisation des Aufenthaltstitels. Alles ist online und auf die Bedürfnisse von Studierenden ausgerichtet.

Kontaktinformationen International Office

Dr. Heike Link

Welcome Bereich – Leitung

Telefon: +49 345 55-21535
Telefax: +49 345 55-27427

Homepage International Office

Adresse

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
International Office
Anton-Wilhelm-Amo-Str. 19/20
06108 Halle (Saale)