Unterstützung bei der Visabeantragung

Unser Dienstleistungspartner VisaFlow kann Ihnen helfen, Ihren Weg zum Studium in Deutschland und die damit verbundenen Behördengänge zu vereinfachen:

VisaFlow (kostenlos, wenn Sie an die MLU kommen) unterstützt internationale Studierende, indem es sie durch das Visum- und Einreiseverfahren führt. Sie helfen Schritt für Schritt bei den erforderlichen Dokumenten, den rechtlichen Anforderungen und der Kommunikation mit den Behörden. Das ist besonders hilfreich, wenn Sie sich über die Bürokratie unsicher sind oder Hilfe brauchen, um zu verstehen, was vor und nach Ihrer Ankunft zu tun ist.

Als Studierende*r der Martin-Luther-Universität  Halle-Wittenberg können Sie VisaFlow kostenlos nutzen, wenn Sie den Code "UNIHALLEWITT25".

VisaFlow

Visum und Aufenthaltstitel

EU- und EWR-Bürger*innen

Unionsbürger und EWR-Bürger*innen (Europäischer Wirtschaftsraum; EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort (in Halle: Bürgerservice der Stadt) an.

Schweizer sind wie Unions- und EWR-Bürger nicht verpflichtet, ihren Aufenthalt in Deutschland bei der Ausländerbehörde anzuzeigen. Oftmals müssen sie jedoch aus praktischen Gründen ihr Aufenthaltsrecht, ihr Recht, in Deutschland erwerbstätig zu sein, oder ihre Anschrift nachweisen, oder sie möchten die Funktionen des elektronischen Aufenthaltstitels nutzen, um online mit Behörden und privaten Stellen kommunizieren zu können und sich dabei elektronisch auszuweisen. Auf Antrag erhalten sie daher, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes eine Karte, in der ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt ist. Für diese Karte ist dieselbe Gebühr zu zahlen wie für einen deutschen Personalausweis. Mehr Informationen des Bundes dazu finden Sie hier.

Einreise aus Drittstaaten

Ausländer, die nicht aus EU- und EWR-Staaten stammen, müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Visum zum Studieren bzw. Visum zur Forschung beantragen. Das Auswärtige Amt hat mit dem Auslandsportal eine Online-Plattform eingerichtet, von welcher aus Sie den Antragsprozess für Ihr Visum starten können.

Staatsangehörige Australiens, Großbritanniens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können visumsfrei einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise innerhalb der ersten drei Monate Ihres Aufenthaltes in Deutschland einholen. Wichtig ist aber, dass während dieser 90 Tage keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden darf. (Hier finden Sie nähere Informationen dazu.) Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.

Detaillierte Informationen zu den Visabestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Im Visa-Navigator können Sie sich über die verschiedenen Visaoptionen informieren.

Auf der Webseite „Make it in Germany“ der Bundesregierung finden Sie noch nähere Informationen, auch zum Visum zum Studieren und zum Visum zum Forschen. Das EURAXESS Netzwerk hat eine Übersicht erstellt, in der auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten der verschiedenen Visaarten eingegangen wird.

Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung

Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung nutzen Sie bitte den Online-Dienst der Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale):

https://halle.de/serviceportal/online-dienste/aufenthaltserlaubnis-zum-zweck-der-ausbildung#/#bueOverview

Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags erst möglich ist, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice der Stadt Halle) angemeldet haben.

Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht mehr erforderlich.

Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von der Ausländerbehörde einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten und verinbaren einen weiteren Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels.

Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle.

Notfallvorsprachen bei der Ausländerbehörde

Für absolut notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten sind jeden Dienstag von 08:00 bis 15:30 UhrNotfallvorsprachen in der Ausländerbehörde Halle (Saale) möglich. 

Als Notfallanliegen gelten:

  1. abgelaufene Aufenthaltstitel
  2. beabsichtigter Arbeitgeberwechsel/ Änderung Zusatzblatt
  3. Überträge von Aufenthaltstiteln
  4. Verlust von Dokumenten
  5. Ausstellung Passersatzpapiere bei kurzfristiger, dringender Auslandsreise

Im begründeten Einzelfall können weitere dringende Anliegen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zugelassen werden.

Die Auswahl, der Personen, die zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde hereingelassen werden, sowie eine Vorfilterung entsprechend der oben genannten Anliegen, erfolgt über die Security.

Die Besucheradresse der Ausländerbehörde lautet:
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle - Abteilung Einreise und Aufenthalt.

Kontaktinformationen International Office

Heike Link

Referentin Internationale Studierende

Telefon: +49 345 55-21535
Telefax: +49 345 55-27427

Homepage International Office