Dein Weg ins Studium
Damit von der Wahl deines Wunschstudiums bis zur Bewerbung und der Einschreibung auch alles klappt, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen und Hinweise für dich zusammengetragen.
Auswahl deines Studiengangs
Auswahl deines StudiengangsIn der Studiengangsdatenbank der Uni Halle findest du sämtliche für dich in Frage kommenden grundständige Studiengänge bzw. Teilstudiengänge. Dies sind momentan circa 150. Unter grundständigen Studiengängen werden alle Studienangebote verstanden, in die man sich als erstmals Studierender bzw. Studierende einschreiben kann ̶ im Unterschied zu weiterführenden Studienangeboten, die einen vorherigen Studienabschluss erfordern. Teilstudiengänge müssen mit einem weiteren Fach kombiniert werden - welche das sein können, findest du in den Detailbeschreibungen in unserer Studiengangsdatenbank. Studienangebot.
An der Uni Halle findest du in der Kategorie der grundständigen Studienangebote Bachelor-Studiengänge und Staatsexamens-Studiengänge (dazu zählen alle Lehrämter, aber auch Rechtswissenschaft, Lebensmittelchemie, Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) sowie den Kirchlichen Abschluss in der Theologie.
Kombination von Studiengängen
Kombination von StudiengängenEin Bachelor-Studium an der Uni Halle umfasst in der Regel 180 Leistungspunkte (LP). Diese kannst du mit einem Bachelorstudium, welches aus einem Studienschwerpunkt besteht, oder mit einem Bachelorstudium, das aus zwei Teilstudiengängen gebildet wird, erreichen. Du kannst dabei aus über 80 Bachelor-Studienangeboten mit NC und ohne NC wählen und die meisten davon frei miteinander kombinieren.
Auf 180 LP kommst du bei uns mit folgenden Varianten:
- Bachelor mit 180 LP (ein Studienschwerpunkt)
- Bachelor mit zwei Teilstudiengängen mit 120 LP + 60 LP oder
- Bachelor mit zwei Teilstudiengängen mit 90 LP + 90 LP
Die Kombination von drei Angeboten mit 60 LP ist nicht zugelassen.
Auch bei unseren Staatsexamenstudiengängen im Bereich Lehramt musst du Unterrichtsfächer miteinander kombinieren.
Eine Übersicht zulässiger Kombinationen von Studienangeboten findest du in der Broschüre "Studieren in Halle" und in jeder Detailbeschreibung eines Studienangebots in unserem Studienangebot.
Zulassungsvoraussetzungen
ZulassungsvoraussetzungenFür alle grundständigen Studienangebote ist die wichtigste allgemeine Zulassungsvoraussetzung die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (in der Regel das Abitur). Eine Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt, berechtigt nicht direkt zu einem Studium an der Uni Halle.
Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsqualifikation, wie bespielsweise ein Meisterabschluss oder ein Abschluss als staatlich anerkannter Techniker, werden unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig mit der allgemeinen Hochschulreife anerkannt.
Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreife gibt es nach einer einschlägigen Ausbildung und mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufstätigkeit auch die Option „Studieren ohne Abitur“. Der Weg ins Studium kann dann über ein Probestudium oder ggf. eine Feststellungsprüfung führen.
Alles zum Thema Hochschulzugang findest du hier.
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Einige Studienangebote erfordern die Erfüllung fachspezifischer Zulassungsvoraussetzungen. Darunter versteht man Eignungsprüfungen (z.B. bei Sport, Musik, Kunst oder Gestalten), Vorpraktika oder Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse. Die dafür notwendigen Informationen findest du in den Beschreibungen der einzelnen Studiengänge im Studienangebot.
Zusätzliche Auswahlkriterien
Für eine Reihe von Studienangeboten mit NC wurden von der Uni Halle sog. zusätzliche Auswahlkriterien definiert, mit deren Nachweis du deine Zulassungschancen verbessern kannst. Entsprechende Infos findest du in den Detailseiten der Studienangebote in der Rubrik " Auswahlverfahren/Auswahlkriterien".
Wichtig!
Eignungsprüfungstermine liegen meist deutlich vor der Bewerbungs- oder Einschreibefrist. Erkundige dich bitte rechtzeitig nach den Terminen, die du aktuell auf den Detailseiten der Studienangebote unter der Überschrift Zulassungsvoraussetzungen findest. Der Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden; z.T. werden auch die Ergebnisse von Eignungsprüfungen an anderen Hochschulen anerkannt.
Studieren ohne Abitur: Das Probestudium für Berufserfahrene
Studieren ohne Abitur: Das Probestudium für BerufserfahreneDas Probestudium ist ein alternativer Zugang für beruflich Qualifizierte an die Universität. Vor der eigentlichen Bewerbung/Einschreibung prüft die Universität den Anspruch – daher müssen sich Interessierte rechtzeitig beim Immatrikulationsamt anmelden.
Im Gegensatz zum artverwandten Zugang mit Feststellungsprüfung kann das Probestudium ohne zusätzlichen Eignungstest begonnen werden – dafür allerdings „nur“ auf Bewährung. Wer nach zwei Semestern mindestens die Hälfte der veranschlagten Leistungspunkte erbringt, kann immatrikuliert bleiben.
Weitere Informationen hierzu findest du auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Bewerbung oder Einschreibung
Bewerbung oder EinschreibungWenn du an der Uni Halle studieren willst, informiere dich bitte ab Anfang Mai des Jahres der geplanten Studienaufnahme auf der Bewerbungsseite der MLU über aktuelle Fristen, den Gesamtablauf der Bewerbung und die einzureichenden Unterlagen. NC-Festlegungen findest du im Studienangebot.
Zunächst registrierst du dich online im Bewerbungsportal. Anschließend kannst du im Portal bis zu vier gleichwertige Bewerbungen einreichen und die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format einreichen. Dazu zählen u.a. dein Abiturzeugnis und ggf. weitere Nachweise zu fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Stell dabei sicher, dass alle Dokumente korrekt, vollständig und lesbar sind.
Im Bewerbungsverfahren unterscheiden wir zwischen zulassungsbeschränkten (mit NC) und zulassungsfreien (ohne NC) Studienangeboten.
NC steht dabei übrigens für „Numerus Clausus“ und bedeutet "beschränkte Zahl". Das bezieht sich hier auf die begrenzte Anzahl an Studienplätzen in unseren Studienangeboten und nicht - wie häufig falsch dargestellt - auf einen Abiturdurchschnitt, der vorher festgelegt und von den Bewerber*innen "zu schaffen" ist!
In einem zulassungsbeschränkten, also NC-Studiengang erwartet die Universität für die vorhandene Anzahl der Studienplätze zu viele Bewerber und Bewerberinnen. Deshalb erfolgt nach der Bewerbung zunächst ein Auswahlverfahren auf der Basis der Abiturdurchschnittsnote und weiterer Auswahlkriterien. Nur die Bewerber und Bewerberinnen, die eine Zulassung bekommen, dürfen sich danach auch einschreiben. Für ein NC-Studienangebot musst du dich zum darauffolgenden Wintersemester bis zum 15. Juli bewerben. Das gilt auch für Kombistudiengänge, in denen mindestens ein Teilstudiengang zulassungsbeschränkt ist. Für Bewerber und Bewerberinnen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, die das Abitur vor dem aktuellen Bewerbungsjahr erworben haben, gilt die sogenannte "Altabiturientenfrist", nämlich der 31. Mai.
Viele unserer Studienangebote sind allerdings zulassungsfrei. Die Studienplatzanzahl ist hier für die erwartete Bewerberzahl ausreichend. Alle Studieninteressierte, die die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllen, können sich ohne Auswahlverfahren frei einschreiben. Dein Studienplatz wäre dir also in einem NC-freien Studiengang sicher! Deshalb kann die Einschreibung auch bis unmittelbar vor Studienbeginn (im Oktober), bis zum 30. September, erfolgen.
Ausführliche Informationen zur Bewerbung findest hier. Zu den Auswahlverfahren und -kriterien in NC-Studiengängen und den konkreten Auswahlgrenzen (NC-Werten) kannst du dich auf dieser Internetseite informieren.
Noch ein Wort zum Numerus Clausus - dem NC
Noch ein Wort zum Numerus Clausus - dem NCWie du schon erfahren hast, findet in NC-Studiengängen nach der Bewerbung ein Auswahlverfahren statt. Im Ergebnis erhalten einige Bewerberinnen und Bewerber eine Zulassung; andere müssen wir leider ablehnen. Die Auswahlverfahren sind gesetzlich geregelt und nehmen mehrere Auswahlkriterien zur Grundlage des Verfahrens. Das wichtigste Auswahlkriterium stellt dabei immer die Abiturdurchschnittsnote dar. Fachspezifische Auswahlkriterien wie etwa Ausbildungsabschlüsse, Praktika, Freiwilligendienste oder auch Studierfähigkeitstests können dabei deine Zulassungschancen maßgeblich verbessern. Ausführliche Informationen zu den konkreten Auswahlverfahren findest du auf der jeweiligen Detailseite des NC-Studienangebots unter der Überschrift "Auswahlverfahren/Auswahlkriterien".
Der NC-Grenzwert ergibt sich aus der Abiturdurchschnittsnote der zuletzt zugelassenen Bewerbung im Hauptverfahren des vergangenen Auswahlverfahrens. Da es zusätzliche Auswahlkriterien gibt, kann die Auswahlgrenze auch ein Punktwert sein, der sich aus Abiturnote und weiteren Kriterien ergibt.
Ganz wichtig dabei ist, dass ein NC nie im Vorfeld des Auswahlverfahrens festgelegt wird. Die veröffentlichen Werte des oder der vergangenen Jahre können deshalb nur als Orientierung dienen, um die eigenen Zulassungschancen zu checken. Die aktuellen NC-Grenzwerte findest du hier.
Video: Uni Halle
Was hat es mit den Wartesemestern auf sich?
Was hat es mit den Wartesemestern auf sich?Ein Teil der Studienplätze in NC-Studiengängen, derzeit sind es 10 Prozent, werden nicht nach der Abiturnote und auch nicht nach weiteren fachspezifischen Auswahlkriterien vergeben, sondern nach der sogenannten Wartezeit. Nur im Zentralen Auswahlverfahren für Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt.
Als Wartezeit werden alle Halbjahre (auch Wartesemester genannt) nach dem Erwerb des Abiturs bis zur Bewerbung anerkannt, in der du nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert warst. Um Wartesemester zu sammeln, brauchst du dich nicht vorher bei der Uni angemeldet zu haben: In unserem Online-Bewerbungsportal musst du nur angeben, wann du dein Abitur abgelegt und wieviele Semester du bereits studiert hast. Mit diesen Angaben wird die Zahl deiner Wartesemester ermittelt.
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Wartesemestern bekommen in dieser Auswahlquote also zuerst eine Zulassung. Allerdings werden aktuell nur maximal 7 Wartesemester angerechnet.
Hinweis!
Dass sich deine Abiturnote mit jedem Wartesemester um einen bestimmten Wert verbessert, ist nur ein Gerücht.
Hinweise zur Onlinebewerbung/-einschreibung
Hinweise zur Onlinebewerbung/-einschreibungWenn du dich für ein zulassungfreies Studienangebot einschreibst und die erforderlichen Unterlagen vollständig hochgeladen hast, kannst du sofort mit der Online-Immatrikulation fortfahren. Deine Unterlagen werden dann im Immatrikulationsamt geprüft. Sollten Probleme festgestellt werden, informieren wir dich im Bewerbungsportal und per E-Mail. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Ist die Prüfung erfolgreich, werden die für das Studium notwendigen Unterlagen gedruckt (Studierendenausweis, Zugangsdaten zu Online-Diensten) und auf dem Postweg zugesandt. Herzlichen Glückwunsch: Damit bist du an der Universität Halle eingeschrieben!
Bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten (Teil-)Studiengang findet im Anschluss ein Auswahlverfahren statt. Es ist für deine Zulassungsschancen jedoch völlig unerheblich, ob du dich am Anfang oder am Ende des Bewerbungszeitraumes bewirbst. Ganz wichtig ist aber, dass deine Bewerbung spätestens am letzten Tag des Bewerbungszeitraums vollständig vorliegt. Denn nur gültige Bewerbungen nehmen nach dem Fristende am Auswahlverfahren teil. Im Falle einer Zulassung wirst du per E-Mail benachrichtigt und findest im Bewerbungsaccount ein Zulassungsangebot bzw. -bescheid. Du hast dann in der Regel einige Tage Bedenkzeit um die Zulassung anzunehmen. Danach verfällt das Angebot. Stell also bei Auslandsaufenthalten etc. sicher, dass du deine Bewerbungen im Blick behältst, um im Falle einer Zulassung kurzfristig reagieren zu können.
Bis zur Entscheidung Zulassung oder Ablehnung, kannst du dich jederzeit online über den Status deiner Bewerbung(en) und den Stand des Auswahlverfahrens informieren. Auch hier wirst du im Portal auf fehlende Unterlagen hingewiesen und musst diese fristgerecht nachreichen. Wenn du eine Zulassung annimmst, kannst du mit der Online-Immatrikulation wie oben beschrieben fortfahren.
Herzlichen Glückwunsch: Dann bist du an der Universität Halle eingeschrieben!
Wichtig zu wissen!
Bei Bewerbungen für Kombinationsstudiengänge mit NC-Fächern kann es zu Teilzulassungen bzw. Ablehnungen kommen, da die Vergabe der Studienplätze einzeln erfolgt. Infos zu den daraus ggf. resultierenden Konsequenzen findest du im Unterkapitel "Zulassung erhalten...nun alles richtig machen".
Wer bewirbt sich über „Hochschulstart“ oder „uni-assist“?
Wer bewirbt sich über „Hochschulstart“ oder „uni-assist“?Für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie bewirbst du dich grundsätzlich über die Stiftung für Hochschulzulassung "Hochschulstart", egal an welcher Universität in Deutschland du studieren möchtest. Alle Studienplätze in diesen drei Studiengängen (und auch für Tiermedizin - ist allerdings kein Studiengang der MLU) werden im Zentralen Auswahlverfahren vergeben.
Weitere zulassungsbeschränkte Studiengänge der MLU, darunter Biologie, Biochemie, Psychologie, Betriebswirtschaftslehre und andere nehmen am sogenannten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. Die Studienplätze werden ebenfalls über die Stiftung vergeben. Daher ist auch eine Registierung bei Hochschulstart notwendig. Die Bewerbung erfolgt allerdings im MLU-Bewerbungsportal unter der Eingabe der BID/BAN-Nummern, die du bei der Registierung im Hochschulstart-Portal erhältst. Ausführliche Informationen findest Du auf den Webseiten der Stiftung.
Alle anderen Studienplätze vergibt die Uni selbst. Die Bewerbung erfolgt über das unieigene Bewerbungsportal. Die Information darüber, wo du dich für deinen Wunschstudiengang bewerben musst, entnimmst du unserer Bewerbungsseite.
Internationale Studieninteressierte, die ihren Schulabschluss nicht an einer Schule mit deutscher Abi-Prüfungsordnung erworben haben, bewerben sich in den meisten Fällen bei „uni-assist“. Dazu findest du weitere Informationen auf der Seite für internationale Bewerber und Bewerberinnen.
Mehrfachbewerbungen
MehrfachbewerbungenIm MLU-Bewerbungsportal kannst du bis zu vier gleichrangige Bewerbungen abgeben. Bewerbungen für die Studiengänge des Zentralen Auswahlverfahrens (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) sowie die Studiengänge des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV; bspw. Biologie, Biochemie, Psychologie) sind zusätzlich zu den vier Anträgen in unserem Portal möglich. Anders ist jedoch, dass diese Studienanträge nicht gleichwertig sind, sondern im Hochschulportal untereinander priorisiert werden müssen. Detaillierte Informationen findest du auf den Webseiten von Hochschulstart.
Darüber hinaus sind natürlich auch Bewerbungen an anderen Hochschulen möglich.
Die Auswahlverfahren
Die AuswahlverfahrenAuswahlverfahren werden nur bei Studienangeboten mit NC durchgeführt. Bei zulassungsfreien Studienangeboten können sich Studieninteressierte einschreiben, die die allgemeinen und gegebenenfalls geforderten fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen sowie alle Formalitäten für die Einschreibung korrekt erledigen.
Sowohl das Auswahlverfahren für universitätsintern zulassungsbeschränkte Studiengänge als auch das Zentrale Auswahlverfahren für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden auf dieser Seite ausführlich beschrieben.
Praktische Tipps bei Zulassung oder Ablehnung
Praktische Tipps bei Zulassung oder AblehnungZulassungen und Ablehnungen gibt es nur für Bewerbungen auf Studienangebote mit NC.
Anfang August beginnen wir in der Regel mit dem Auswahlverfahren und stellen die ersten Zulassungsbescheide im Portal bereit. Es kann dann also passieren, dass deine Freund*innen bereits eine Zulassung erhalten haben, während du noch wartest. Checke deinen Bewerbungsaccount für Updates - hier kannst du den Stand deines Bewerbungsverfahrens einsehen. Falls Du länger unterwegs sein solltest, nimm die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal mit.
Gut zu wissen: Bei einer Studiengangskombi „mit NC / ohne NC“ gibt es nur für das Fach mit NC eine Zulassung oder Ablehnung.
Auch im Nachrückverfahren und beim Losverfahren stellen wir Zulassungen im Bewerbungsportal zur Verfügung. Wenn du nichts mehr von uns hörst, wird es leider nichts mit einem Studienplatz in diesem Jahr.
Wichtig!
Für Studienangebote ohne NC stellen wir weder Zulassungen noch Ablehnungen als Dokument im Löwenportal zur Verfügung. Da bei NC-freien Studienangeboten keine Auswahl erfolgt, also jeder genommen wird, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, macht das nämlich keinen Sinn. Stattdessen warten wir bei Bewerber*innen, die sich ausschließlich für NC-freie Studienangebote interessieren auf den vollständigen und termingerechten Eingang aller Unterlagen, um die Einschreibung vornehmen zu können.
Zulassung erhalten...nun alles richtig machen
Zulassung erhalten...nun alles richtig machenSicherheitshalber nochmal: Zulassungen werden nur bei Studienangeboten mit NC verschickt.
Im Fall einer Zulassung hast du in der Regel 10 Tage Zeit um der Uni mitzuteilen, ob du den Studienplatz annehmen willst. Checke also regelmäßig deinen Account im Löwenportal zum Stand deiner Bewerbung und deine Mailbox auf Nachrichten vom Immatrikulationsamt. Achte darauf, dass dein Postfach genug freien Speicherplatz hat und schaue in den SPAM-Ordner.
Bist du von Mitte August bis Mitte September im Ausland, sorge dafür, dass du erreichbar und handlungsfähig bist (Zugangsdaten fürs Löwenportal dabei? Vollmacht für Eltern oder Freunde hinterlassen, damit die für Dich ggf. die nächsten Formulare ausfüllen und verschicken können?). Frist verpasst bedeutet nämlich knallhart: dein Studienplatz ist weg und ein Nachrücker freut sich…
Achtung!
Wenn du dich für eine Kombi „NC / NC“ beworben hast, kann es passieren, dass du im Hauptverfahren für ein Fach eine Ablehnung und für das andere eine Zusage bekommst. Nimm unbedingt die eine Zulassung an (10-Tage-Frist für die Einschreibung!) – wenn im Nachrückverfahren nämlich noch eine Zulassung für das zweite Fach kommt, ist sonst der erste Studienplatz weg. Man kann sich allerdings immer nur für einen vollständigen Studiengang einschreiben. Zu dem einen NC-Fach, für das du bereits die Zulassung bekommen hast, musst du also ein zweites Fach wählen, das aber zu diesem Zeitpunkt nur noch ein zulassungsfreies und mit dem ersten Fach kombinierbares sein kann. Solltest du dann im Nachrück- oder Losverfahren eine Zulassung für das zweite NC-Fach bekommen, tauschst du das "Platzhalter-Fach" einfach dagegen aus. Dazu reicht eine formlose Nachricht per Mail an das Immatrikulationsamt. Solltest du beim zweiten gewünschten NC-Fach (doch) keine Zulassung erhalten, kannst du bei der Kombi bleiben, für die du aktuell eingeschrieben bist oder du lässt dich gleich wieder exmatrikulieren. Den ggf. bereits gezahlten Semesterbeitrag bekommst du auf Antrag beim Immatrikulationsamt natürlich zurück.
Wie geht es nach der Einschreibung weiter?
Wie geht es nach der Einschreibung weiter?Wenn du bei NC-Studiengängen nach der Zulassung oder bei einem zulassungsfreien Studiengang nach der Online-Bewerbung die notwendigen Unterlagen fristgerecht und vollständig im Uni-Portal hochgeladen sowie die sonstigen Formalitäten korrekt erledigt hast, wirst du eingeschrieben. Nach etwas Bearbeitungszeit durch die Universitätsverwaltung bekommst du dann u.a. deinen Studierendenausweis und weitere wichtige Unterlagen per Post zugesandt. Und schon kann es losgehen mit dem Studium!
Hinweis!
Du solltest mit der Einschreibung nicht bis zum letzten Tag warten. Wie zuvor geschrieben, dauert es angesichts von tausenden neuen Studierenden ein paar Tage, bis die Uni-Verwaltung deine Unterlagen zusammengestellt und die Post alles zu dir gebracht hat. Mit den darin enthaltenen Zugangsdaten zum StudIP (das ist unsere interne Plattform zur Studienablauforganisation) kannst du dich bereits für Lehrveranstaltungen eintragen und sicherst dir rechtzeitig einen Platz bei den z.T. sehr stark nachgefragten Seminaren, Übungen oder Vorlesungen.
Alles, was du für deinen Studienbeginn wissen solltest, findest du ab etwa Mitte August in unserem Welcome-Portal für Erstsemester.


