Studieren in Halle

Dein Weg ins Studium

Damit von der Wahl deines Wunschstudiums bis zur Bewerbung und der Einschreibung auch alles klappt, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen und Hinweise für dich zusammengetragen.  

Auswahl deines Studiengangs

Auswahl deines Studiengangs

In der Studiengangsdatenbank der Uni Halle findest du sämtliche für dich in Frage kommenden grundständige Studiengänge bzw. Teilstudiengänge. Dies sind momentan mehr als 160. Unter grundständigen Studiengängen werden alle Studienangebote verstanden, in die man sich als erstmals Studierender bzw. Studierende einschreiben kann  ̶  im Unterschied zu weiterführenden Studienangeboten, die einen vorherigen Studienabschluss erfordern. Teilstudiengänge müssen mit einem weiteren Fach kombiniert werden - welche das sein können, findest Du in den Detailbeschreibungen in unserer Studiengangsdatenbank. Studienangebot.

An der Uni Halle findest du in der Kategorie der grundständigen Studienangebote Bachelor-Studiengänge und Staatsexamens-Studiengänge (dazu zählen alle Lehrämter, aber auch Rechtswissenschaft, Lebensmittelchemie, Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) sowie den Kirchlichen Abschluss in der Theologie.

www.uni-halle.de/studieren

Kombination von Studiengängen

Kombination von Studiengängen

Ein Bachelor-Studium an der Uni Halle umfasst in der Regel 180 Leistungspunkte (LP). Diese kannst du mit einem Bachelorstudium, welches aus einem Studienschwerpunkt besteht, oder mit einem Bachelorstudium, das aus zwei Teilstudiengängen gebildet wird, erreichen. Du kannst dabei aus über 90 Bachelor-Studienangeboten mit NC und ohne NC wählen und die meisten davon frei miteinander kombinieren.

Auf 180 LP kommst du bei uns mit folgenden Varianten:

  1. Bachelor mit 180 LP (ein Studienschwerpunkt)
  2. Bachelor mit zwei Teilstudiengängen mit 120 LP + 60 LP oder 
  3. Bachelor mit zwei Teilstudiengängen mit 90 LP + 90 LP

Die Kombination von drei Angeboten mit 60 LP ist nicht zugelassen.

Auch bei den Lehramtsstudienangeboten (kein Bachelor-Master-System, sondern Staatsexamen) kannst, bzw. musst du kombinieren.

Eine Übersicht zulässiger Kombinationen von Studienangeboten findest du in der Broschüre "Studieren in Halle" und in jeder Detailbeschreibung eines Studienangebots in unserem Studienangebot.

Wichtig!
Du musst zwar beim Online-Bewerbungsportal deine gewünschte Kombination angeben, Zulassungen / Ablehnungen für evtl. darin enthaltene NC-Fächer gibt es aber jeweils einzeln. Infos zu den daraus ggf. resultierenden Konsequenzen findest du unter "Bewerbung und Einschreibung".

Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

Für alle grundständigen Studienangebote ist die wichtigste allgemeine Zugangsvoraussetzung die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (in der Regel das Abitur). Eine Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt, berechtigt nicht zu einem Studium an der Uni Halle.

Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsqualifikation, wie bespielsweise ein Meisterabschluss oder ein Abschluss als staatlich anerkannter Techniker, werdenunter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig der allgemeinen Hochschulreife anerkannt.

Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreife gibt es nach einer einschlägigen Ausbildung und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit auch die Option „Studieren ohne Abitur“. Der Weg ins Studium kann dann über ein Probestudium oder eine Feststellungsprüfung führen.

Alles zum Thema Hochschulzugang findest du hier.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Einige Studienangebote erfordern die Erfüllung fachspezifischer Zugangsvoraussetzungen. Darunter versteht man Eignungsprüfungen (z.B. bei Sport, Musik, Kunst oder Gestalten), Vorpraktika oder Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse. Die dafür notwendigen Informationen findest du in den Beschreibungen der einzelnen Studiengänge im Studienangebot.

Zusätzliche Auswahlkriterien
Für eine Reihe von Studienangeboten mit NC wurden von der Uni Halle sog. zusätzliche Auswahlkriterien definiert, mit deren Nachweis Du Deine Zulassungschancen verbessern kannst. Entsprechende Infos findest Du in den Detailseiten der Studienangebote in der Rubrik "Das Auswahlverfahren".

Wichtig!
Eignungsprüfungstermine liegen meist deutlich vor der Bewerbungs- oder Einschreibefrist. Erkundige dich bitte rechtzeitig nach den Terminen, die du aktuell auf den Detailseiten der Studienangebote unter der Überschrift Zulassungsvoraussetzungen findest. Der Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden; z.T. werden auch die Ergebnisse von Eignungsprüfungen an anderen Hochschulen anerkannt.

Studieren ohne Abitur: Das Probestudium für Berufserfahrene

Studieren ohne Abitur: Das Probestudium für Berufserfahrene

Das Probestudium ist ein alternativer Zugang für beruflich Qualifizierte an die Universität. Vor der eigentlichen Bewerbung/Einschreibung prüft die Universität den Anspruch – daher müssen sich Interessierte rechtzeitig beim Immatrikulationsamt anmelden.

Im Gegensatz zum artverwandten Zugang mit Feststellungsprüfung kann das Probestudium ohne zusätzlichen Eignungstest begonnen werden – dafür allerdings „nur“ auf Bewährung. Wer nach zwei Semestern mindestens die Hälfte der veranschlagten Leistungspunkte erbringt, kann immatrikuliert bleiben.

Weitere Informationen hierzu findest du auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

Bewerbung oder Einschreibung

Bewerbung oder Einschreibung

Wenn du an der Uni Halle studieren willst, informiere dich bitte ab Anfang Mai des Jahres der geplanten Studienaufnahme auf der Bewerbungsseite der MLU über aktuelle NC-Festlegungen, Fristen, den Gesamtablauf und einzureichende Unterlagen.

Im ersten Schritt des Bewerbungs- oder Einschreibeprozesses gibst du deine Daten einschließlich deines Studienwunsches in das Online-Formular der Bewerbungsseite ein. Im zweiten Schritt  schickst du deine Bewerbungsunterlagen in Papierform vollständig und termingerecht an unser Immatrikulationsamt. Einzelheiten dazu erfährst du während des Bewerbungsprozesses.

Es wird in Hinblick auf das Bewerbungsverfahren zwischen zulassungsbeschränkten (mit NC) und zulassungsfreien (ohne NC) Studienangeboten unterschieden.

NC steht übrigens für „Numerus Clausus“ und bedeutet "beschränkte Zahl". Das bezieht sich hier auf die begrenzte Anzahl an Studienplätzen in unseren Studienangeboten und nicht - wie häufig falsch dargestellt - auf einen Abiturdurchschnitt, der vorher festgelegt und von den Bewerber*innen "zu schaffen" ist!

In einem zulassungsbeschränkten, also NC-Studiengang erwartet die Universität für die vorhandene Anzahl der Studienplätze zu viele Bewerber und Bewerberinnen. Deshalb erfolgt nach der Bewerbung zunächst ein Auswahlverfahren auf der Basis der Abiturdurchschnittsnote und weiterer Auswahlkriterien. Nur die Bewerber und Bewerberinnen, die eine Zulassung bekommen, dürfen sich danach auch einschreiben. Für ein NC-Studienangebot musst du dich zum darauffolgenden Wintersemester bis zum 15. Juli bewerben. Das gilt auch für Kombistudiengänge mit nur einem NC-beschränkten Teilstudiengang. Für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen und für Bewerber und Bewerberinnen für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie gibt es abweichende Fristen.

Viele unserer Studienangebote sind allerdings zulassungsfrei. Die Studienplatzanzahl ist hier für die erwartete Bewerberzahl ausreichend. Alle Interessenten, die die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllen, können sich ohne Auswahlverfahren frei einschreiben. Dein Studienplatz wäre dir also in einem NC-freien Studiengang sicher! Deshalb kann die Bewerbung/ Einschreibung auch bis unmittelbar vor Studienbeginn (im Oktober), bis zum 30. September, erfolgen.

Ausführliche Informationen zum Bewerben, zu den Auswahlverfahren und -kriterien in NC-Studiengängen und den konkreten Auswahlgrenzen (NC-Werten) findest du auf dieser Internetseite.

Je nach deinen Interessen und unter Berücksichtigung der von der Uni vorgegebenen Kombinierbarkeiten von Studienangeboten können bei einem angestrebten Studieneinstieg folgende Fälle auftreten:

  • Staatsexamen / „Ein-Fach-Bachelor“ 180 LP ohne NC = online einschreiben
  • Staatexamen / „Ein-Fach-Bachelor“ 180 LP mit NC = online bewerben 
  • Staatsexamen (Lehramt) / „Zwei-Fächer-Bachelor“ mit der Kombi NC / NC = online bewerben 
  • Staatsexamen (Lehramt) / „Zwei-Fächer-Bachelor“ mit der Kombi NC / ohne NC = online bewerben 
  • Staatsexamen (Lehramt) / „Zwei-Fächer-Bachelor“ mit der Kombi ohne NC / ohne NC = online einschreiben 
Tipps zur Bewerbung
Audio: Uni Halle

Noch ein Wort zum Numerus Clausus - dem NC

Noch ein Wort zum Numerus Clausus - dem NC

Wir wissen bereits, dass in NC-Studiengängen nach der Bewerbung ein Auswahlverfahren durchgeführt wird, im Ergebnis dessen einige Bewerberinnen und Bewerber eine Zulassung bekommen, andere eine Ablehnung. Diese Auswahlverfahren sind gesetzlich geregelt und nehmen mehrere Auswahlkriterien zur Grundlage des Verfahrens. Das wichtigste Auswahlkriterium stellt dabei immer die Abiturdurchschnittsnote dar. Fachspezifische Auswahlkriterien wie etwa Ausbildungsabschlüsse, Praktika, Freiwilligendienste oder auch Studierfähigkeitstests können dabei deine Zulassungschancen maßgeblich verbessern. Ausführliche Informationen zu den konkreten Auswahlverfahren findest auf der jeweiligen Detailseite des NC-Studienangebots unter der Überschrift Das Auswahlverfahren.

Als NC wird der Abiturdurchschnitt des letzten zugelassenen Bewerbers in einem vergangenen Auswahlverfahren bezeichnet. Da es zusätzliche Auswahlkriterien gibt, kann die Auswahlgrenze auch ein Punktwert sein, der sich aus Abiturnote und weiteren Kriterien ergibt.

Ganz wichtig dabei ist, dass ein NC nie im Vorfeld des Auswahlverfahrens festgelegt wird. Die veröffentlichen Werte des oder der vergangenen Jahre können deshalb nur als Orientierung dienen, um seine eigenen Zulassungschancen zu checken. Die aktuellen NC-Grenzwerte findest du hier.

 


Video: Uni Halle

Was hat es mit den Wartesemestern auf sich?

Was hat es mit den Wartesemestern auf sich?

Ein Teil der Studienplätze in NC-Studiengängen, derzeit sind es 10 Prozent, werden nicht nach der Abiturnote und auch nicht nach weiteren fachspezifischen Auswahlkriterien vergeben, sondern nach der sogenannten Wartezeit. Nur im Zentralen Auswahlverfahren für Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin wird die Wartezeit nicht mehr berücksichtigt.

Als Wartezeit werden alle Halbjahren (auch Wartesemester genannt) nach dem Erwerb des Abiturs  bis zur Bewerbung anerkannt, in der du nicht an einer staatlich finanzierten deutschen Hochschule studiert hast. Um Wartesemester zu sammeln, brauchst du dich nicht vorher bei der Uni angemeldet zu haben: In unserem Online-Bewerbungsportal musst du nur angeben, wann du dein Abitur abgelegt und wieviele Semester du bereits studiert hast. Mit diesen Angaben ermitteln die Verwaltungsmitarbeiter*innen dann selbst die Zahl deiner Wartesemester.

Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Wartesemestern bekommen also zuerst eine Zulassung in dieser Auswahlquote. Allerdings werden aktuell nur maximal 7 Wartesemester angerechnet.

Hinweis!
Dass sich deine Abiturnote mit jedem Wartesemester um einen bestimmten Wert verbessert, ist nur ein Gerücht.

Hinweise zur Onlinebewerbung

Hinweise zur Onlinebewerbung

Deine Bewerbung bzw. Anmeldung über das Online-Portal war erst erfolgreich, wenn du eine Bestätigungsmail erhalten hast. Diese Mail sollte wenige Minuten später eintreffen.

Mit dieser Mail bekommst du Zugangsdaten für deinen persönlichen Bewerberaccount im Löwenportal. Dort findest du sofort nach der Online-Bewerbung den Hinweis, dass nun noch weitere Dokumente auszudrucken und zusammen mit weiteren Unterlagen bis zur entsprechenden Frist an die Universität zu schicken sind.

Die Liste der einzureichenden Unterlagen findest du zusammen mit den auszudruckenden Dokumenten.

Im Löwenportal kannst du dann auch jeweils den aktuellen Bearbeitungsstand deiner Bewerbung erfahren und bekommst ggf. Hinweise zu fehlenden oder unvollständigen Unterlagen. 

Die Mail mit den Zugangsdaten gut aufbewahren und ggf. mit in den Urlaub nehmen - bei NC-Studienangeboten hast Du in der Regel nur 10 Tage Zeit, um der Uni die Annahme einer Zulassung mitzuteilen. Versäumst Du die Frist, verfällt Deine Zulassung und es rückt jemand nach.

Wichtig!
Kommt keine Bestätigungsmail, prüfe zunächst den Spam-Ordner und ob in deiner Mailbox noch genug Platz war. Ansonsten bleibt dir nur, das Online-Portal nochmals zu durchlaufen, um in den Besitz einer Bestätigungsmail mit Zugangsdaten zu kommen - die vorherige Bewerbung oder Anmeldung wird damit automatisch ungültig.

Wer bewirbt sich über „Hochschulstart“ oder „Uni-Assist“?

Wer bewirbt sich über „Hochschulstart“ oder „Uni-Assist“?

Für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie bewirbst du dich grundsätzlich über die Stiftung für Hochschulzulassung "Hochschulstart", egal an welcher Universität in Deutschland du studieren möchtest. Alle Studienplätze in diesen drei Studiengängen (und auch für Tiermedizin - ist allerdings kein Studiengang der MLU) werden im Zentralen Auswahlverfahren vergeben. Weitere Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen der MLU, wie beispielsweise für Psychologie, Biologie, Biochemie, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre und andere werden im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) ebenfalls über die Stiftung "Hochschulstart" vergeben. Alle anderen Studienplätze vergibt die Uni selbst. Die Information darüber, bei welcher Stelle du dich für deinen Wunschstudiengang bewerben musst, entnimmst du bitte aktuell unserer Bewerbungsseite.

Internationale Studieninteressierte, die ihren Schulabschluss nicht an einer Schule mit deutscher Abi-Prüfungsordnung erworben haben, bewerben sich in den meisten Fällen bei „UNI ASSIST“. Dazu findest du weitere Informationen auf der Seite für internationale Bewerber und Bewerberinnen.

Mehrfachbewerbungen

Mehrfachbewerbungen

An der Uni Halle darfst du dich nur für ein NC-Studienangebot bzw. eine einzige Kombination (die aus einem oder zwei NC-Fächern bestehen kann) bewerben. Im Fall von mehreren Bewerbungen bei uns wird nur die zuletzt eingegangene Bewerbung weiter bearbeitet und dies auch nur, wenn du dafür nach der Onlinebewerbung auch die erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt ausgefüllt und termingerecht geschickt hast.

Damit du das Vorgehen besser verstehst zwei Beispiele:

1. Du bewirbst dich in dieser Reihenfolge für: deinen Wunsch-Studiengang 1, dann alternativ für Studiengang 2 und anschließend noch als als letzte Option für Studiengang 3. Für alle Bewerbungen schickst du vollständige Unterlagen termingerecht zur Uni. Bearbeitet wird nun die Bewerbung für den zuletzt eingegangenen Studiengang 3 und nur für diesen erhälst du eine Zulassung/Ablehnung bzw. kannst dich frei einschreiben. Alle vorher online angelegten Bewerbungen sind ungültig und dies kann bedeuten, dass du möglicherweise für deinen Wunsch-Studiengang eine Zulassung erhalten hättest, diese Chance aber durch die unzulässige Mehrfachbewerbung vergeben ist.

2. Du bewirbst dich in dieser Reihenfolge für: deinen Wunsch-Studiengang 1, dann für Studiengang 2 und zuletzt für Studiengang 3. Du schickst die vollständigen Unterlagen termingerecht nur für Studiengang 2. Bearbeitet wird dann nur diese Bewerbung (zwar nicht die letzte aber eine formal korrekte) und nur für diese kannst du ggf. eine Zulassung bekommen. Alle anderen Bewerbungen sind ungültig.

Hinweis!
Du kannst dich aber problemlos parallel sowohl an der Uni Halle als auch bei Hochschulstart für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie im Zentralen Auswahlverfahren und außerdem noch für Studienangebote des  Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV), beispielsweise für Psychologie B 180, Biochemie B 180 und/oder Biologie B 180, bewerben. Weiterhin sind auch Bewerbungen an anderen Hochschulen möglich.

Ein Kapitel für sich - der Hilfsantrag

Ein Kapitel für sich - der Hilfsantrag

Bei der Online-Bewerbung hast du die Möglichkeit, einen alternativen Studienwunsch als sogenannten Hilfsantrag anzugeben. Dein Hilfsantrag wird aber nur bearbeitet, wenn alle Bewerber, die sich für das gleiche Studienangebot mit einem Hauptantrag beworben hatten, bereits eine Zulassung bekommen haben und es zu diesem Zeitpunkt immer noch freie Studienplätze gibt. Dann werden im Weiteren die Plätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die dieses Studienangebot im Hilfsantrag genannt haben. Bewerbungen anderer Interessenten im Hauptantrag werden also immer vorrangig vor deinem Hilfsantrag behandelt, selbst wenn dein Abiturdurchschnitt der beste in ganz Deutschland sein sollte. Die Chancen auf Zulassung in einem NC-Fach über einen Hilfsantrag sind sehr gering, da es bei NC-Fächern in der Regel weitaus mehr Bewerber*innen gibt als Studienplätze und somit genug Nachrücker.

Hinweis!
Es macht keinen Sinn, beim Hilfsantrag ein zulassungsfreies Fach anzugeben, denn dafür kannst du dich ja ohnehin frei einschreiben. Hast du es trotzdem gemacht und siehst bei deinem Hauptantrag keine Chance mehr auf Zulassung, dann teile dem Immatrikulationsamt mit, dass du dich jetzt für das zulassungsfreie Fach einschreiben möchtest. Schicke danach deine Unterlagen vollständig und termingerecht an die Uni, damit die notwendigen Formalitäten erledigt werden können.

Die Auswahlverfahren

Die Auswahlverfahren

Auswahlverfahren werden nur bei Studienangeboten mit NC durchgeführt. Bei zulassungsfreien Studienangeboten wird jeder Interessent eingeschrieben, der die allgemeinen und gegebenenfalls geforderten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sowie alle Formalitäten für die Einschreibung korrekt erledigt.

Das Auswahlverfahren für universitätsintern zulassungsbeschränkte Studiengänge als auch das Zentrale Auswahlverfahren für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Praktische Tipps bei Zulassung oder Ablehnung

Praktische Tipps bei Zulassung oder Ablehnung

Zulassungen und Ablehnungen gibt es nur für Bewerbungen auf Studienangebote mit NC. Angesichts der großen Zahl unserer Studienangebote und der zu vergebenden Studienplätze zieht sich die Veröffentlichung der Dokumente im Löwenportal über einige Tage hin. Wir stellen Anfang August erst für alle NC-Studienangebote die Zulassungen im Löwenportal zur Verfügung und dann die Ablehnungen. Es kann also sein, dass deine Freunde bereits das Dokument einsehen können, du aber noch nicht. „Keep cool“ und checke deinen Account im Löwenportal, wo du den Stand deines Bewerbungsverfahrens selbst prüfen kannst. Falls Du länger unterwegs sein solltest, nimm die Zugangsdaten zum Löwenportal mit. Bei einer Studiengangskombi „mit NC / ohne NC“ gibt es nur für das Fach mit NC Post im Löwenportal mit einer Zulassung oder Ablehnung.

Im Nachrückverfahren und auch beim Losverfahren stellen wir nur noch Zulassungen im Löwenportal zur Verfügung. Wenn du nichts mehr von uns hörst, wird es leider nichts mit einem Studienplatz in diesem Jahr.

Wichtig!
Für Studienangebote ohne NC stellen wir weder Zulassungen noch Ablehnungen als Dokument im Löwenportal zur Verfügung. Da bei NC-freien Studienangeboten keine Auswahl erfolgt, also jeder genommen wird, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, macht das nämlich keinen Sinn. Stattdessen warten wir bei Bewerber*innen, die sich ausschließlich für NC-freie Studienangebote interessieren auf den vollständigen und termingerechten Eingang aller Unterlagen, um die Einschreibung vornehmen zu können.

Zulassung erhalten...nun alles richtig machen

Zulassung erhalten...nun alles richtig machen

Sicherheitshalber nochmal: Zulassungen werden nur bei Studienangeboten mit NC verschickt.

Im Fall einer Zulassung hast du in der Regel 10 Tage Zeit um der Uni mitzuteilen, ob du den Studienplatz annehmen willst. Checke also regelmäßig deinen Account im Löwenportal zum Stand deiner Bewerbung und deine Mailbox auf Nachrichten vom Immatrikulationsamt. Achte darauf, dass dein Postfach genug freien Speicherplatz hat und schaue in den SPAM-Ordner.

Bist du von Mitte August bis Mitte September im Ausland, sorge dafür, dass du erreichbar und handlungsfähig bist (Zugangsdaten fürs Löwenportal dabei? Vollmacht für Eltern oder Freunde hinterlassen, damit die für Dich ggf. die nächsten Formulare ausfüllen und verschicken können?). Frist verpasst bedeutet nämlich knallhart: dein Studienplatz ist weg und ein Nachrücker freut sich… 

Achtung!
Wenn du dich für eine Kombi „NC / NC“ beworben hast, kann es passieren, dass du im Hauptverfahren für ein Fach eine Ablehnung und für das andere eine Zusage bekommst. Nimm unbedingt die eine Zulassung an (10-Tage-Frist für die Einschreibung!) – wenn im Nachrückverfahren nämlich noch eine Zulassung für das zweite Fach kommt, ist sonst der erste Studienplatz weg. Man kann sich allerdings immer nur für einen vollständigen Studiengang einschreiben. Zu dem einen NC-Fach, für das du bereits die Zulassung bekommen hast, musst du also ein zweites Fach wählen, das aber zu diesem Zeitpunkt nur noch ein zulassungsfreies und mit dem ersten Fach kombinierbares sein kann. Solltest du dann im Nachrück- oder Losverfahren eine Zulassung für das zweite NC-Fach bekommen, tauschst du das "Platzhalter-Fach" einfach dagegen aus. Dazu reicht eine formlose Nachricht per Mail an das Immatrikulationsamt. Solltest du beim zweiten gewünschten NC-Fach (doch) keine Zulassung erhalten, kannst du bei der Kombi bleiben, für die du aktuell eingeschrieben bist oder du lässt dich gleich wieder exmatrikulieren. Den ggf. bereits gezahlten Semesterbeitrag bekommst du auf Antrag beim Immatrikulationsamt natürlich zurück.

Wie geht es nach der Einschreibung weiter?

Wie geht es nach der Einschreibung weiter?

Wenn du bei NC-Studiengängen nach der Zulassung oder bei einem zulassungsfreien Studiengang nach der Online-Bewerbung die notwendigen Unterlagen fristgerecht und vollständig an die Uni geschickt sowie die sonstigen Formalitäten korrekt erledigt hast, wirst du eingeschrieben. Nach etwas Bearbeitungszeit durch die Universitätsverwaltung bekommst du dann u.a. deinen Studierendenausweis und weitere wichtige Unterlagen per Post zugesandt. Und schon kann es losgehen mit dem Studium!

Hinweis!
Du solltest mit der Einschreibung nicht bis zum letzten Tag warten. Wie zuvor geschrieben, dauert es angesichts von tausenden neuen Studierenden ein paar Tage, bis die Uni-Verwaltung deine Unterlagen zusammengestellt und die Post alles zu dir gebracht hat. Mit den darin enthaltenen Zugangsdaten zum StudIP (das ist unsere interne Plattform zur Studienablauforganisation) kannst du dich bereits für Lehrveranstaltungen eintragen und sicherst dir rechtzeitig einen Platz bei den z.T. sehr stark nachgefragten Seminaren, Übungen oder Vorlesungen.

Alles, was du für deinen Studienbeginn wissen solltest, findest du ab etwa Mitte August in unserem Welcome-Portal für Erstsemester

Logo MLU

Bewerbungsportal der Uni Halle

Hier findest du alle Informationen rund um das Thema Bewerbung und Einschreibung sowie das Online-Bewebungsportal.

www.uni-halle.de/bewerben

Unser Studienangebot

Das Studienangebot der Uni Halle

Unsere Studiengangsdatenbank bündelt alle Informationen zu gut 260 vielfältig kombinierbaren grundständigen und weiterführenden Studienangeboten.

www.uni-halle.de/studieren

Allgemeine Studienberatung

Allgemeine Studienberatung

Telefon: 0345 55 213-08 / -22 / -06 / -27
ssc@remove-this.uni-halle.de I www.uni-halle.de/studienberatung
Studierenden-Service-Center (SSC), Universitätsplatz 11 (Löwengebäude), 06108  Halle (Saale)

Fachstudienberater*innen

Die Fachstudienberater*innen geben dir Auskünfte zu inhaltlichen Fragen, Studien- und Forschungsschwerpunkten sowie Besonderheiten deines Wunschstudiengangs.

www.studienangebot.uni-halle.de/fachstudienberatung

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