Für Studienanfänger*innen

Krankenversicherung

Wer an einer deutschen Universität studieren möchte, benötigt den Nachweis über eine Krankenversicherung.

Ohne Krankenversicherung ist keine Immatrikulation möglich.

Wichtig: Seit 2023 benötigen alle Studierende (auch Studierende mit EHIC oder aus Abkommensstaaten) für die Immatrikulation eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu können Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenversicherung kontaktieren und eine Meldung ihres Versicherungsstatus an die MLU veranlassen (Die ID der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist H0000861).

Seit Anfang 2014 gibt es neue Regelungen für die Krankenversicherung, die internationale Studierende für die Immatrikulation an deutschen Hochschulen benötigen. So werden private Krankenversicherungen und Krankenversicherungen, die Studierende schon vor der Einreise nach Deutschland in ihren Heimatländern abschließen, nur noch in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung des Versicherungsvertrages akzeptiert.

Wir empfehlen daher dringend,

  • vor der Einreise nach Deutschland nur eine Einreise-Versicherung abzuschließen, die 4 bis 6 Wochen gültig ist (z.B. ProVisit Visum, die auch die behördlichen Anforderungen der Ausländerbehörde erfüllt),
  • nach der Einreise in Deutschland eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen.

In einigen Fällen benötigen Studierende bereits für die Beantragung des Einreisevisums den Nachweis über eine Krankenversicherung. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte.

Der Beitrag, den Studierende für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen, ist bei allen Krankenkassen grundsätzlich gleich und beträgt ca. 120,00 € pro Monat.

Ausnahme

Studierende aus EU-Staaten, die eine Europäische Krankenversicherungs-Karte (European Health Insurance Card – EHIC) besitzen, benötigen für die Immatrikulation nur die Meldung einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung, bei der sie eine Foto-Kopie der EHIC oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung der Krankenkasse einreichen müssen.

Wenn Sie aus einem der Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien (ohne Kosovo), der Türkei oder Tunesien kommen, benötigen Sie den für Ihr Heimatland gültigen Anspruchsausweis. Diesen müssen Sie vor Ihrer Abreise beim Krankenversicherungsträger in Ihrem Heimatland beantragen. Weitere Informationen zu den in den Abkommensstaaten geltenden Vorschriften entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt "Krankenversicherung für internationale Studierende" (auf der Webseite des International Office).

Für Studierende, die 30 Jahre oder älter sind, sind besondere Regelungen zu beachten.

EHIC nachweisen

Auf diese Art können Sie nachweisen, dass Sie eine europäische Krankenversicherung haben bzw. in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind:

  • Kopie der EHIC (Vorder- und Rückseite)
  • der Krankenversicherung (kann beim Versicherungsunternehmen angefordert werden)

Diese Informationen soll der Nachweis der EHIC beinhalten:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Versichertennummer
  • Gültigkeitsdauer/ Ablaufdatum:Um Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Studiums in Deutschland anerkennen zu können, muss auf der Bescheinigung der gesamte Zeitraum des Auslandsstudiums angegeben sein.Zum Beispiel: Wenn Sie im Wintersemester in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie mindestens vom 01.10. bis 31.03. Versicherungsschutz, für das Sommersemester muss mindestens der Zeitraum vom 01.04.-30.09. angegeben sein.
  • Symbol der EHIC (Kreis mit Sternen, in der Mitte Länderkürzel)

Weitere Informationen und Muster unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=653&langId=de  

Weitere Informationen

Weitere Informationen rund um's Thema Versicherung finden Sie auf der Website des International Office

Kontakt

Dr. Heike Link
Referentin

Bereich internationale Studierende

Telefon: +49 345 55-21535
Telefax: +49 345 55-27427

heike.link(at)international.uni-halle.de

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