Studierende mit Beeinträchtigungen können die Studienleistungen oftmals nicht in der Art und Weise erfüllen wie sie von der Hochschule vorgegeben werden. Um die aus der Beeinträchtigung entstehenden Nachteile auszugleichen, gibt es für betroffene Studierende die Möglichkeit auf Grundlage eines ärztlichen Attests einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Die Maßnahmen werden dabei individuell auf den Bedarf des Studierenden angepasst. Mögliche Nachteilsausgleiche können Schreibzeitverlängerungen, der Gebrauch von Hilfsmitteln oder auch Abweichungen von der vorgeschriebenen Anwesenheitspflicht sein. Wichtig zu beachten ist, dass es sich bei der Gewährleistung von Nachteilsausgleichen nicht um eine Bevorteilung handelt, sondern lediglich der Chancengleichheit dienen soll.
Studierende, die wegen ihrer Einschränkungen Probleme im Studienalltag haben und einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, können sich an den Mitarbeiter des Behindertenbeauftragten des Senats Herrn Dr. phil. Rausch wenden. Studierende die auf Grund ihrer Einschränkungen Probleme mit Dozenten und Professoren haben, können sich ebenfalls an Herrn Dr. Rausch wenden.