Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die Kranken- und Pflegeversicherung ist Pflicht. DIe Mitgliedschaft muss bereits bei der Einschreibung nachgewiesen werden. Die meisten Erstsemester sind anfangs weiterhin über ihre Familie mitversichert, ohne eigene Beiträge zu zahlen.
Danach hängt es vor allem vom Alter und den eigenen Einkünften ab, ob und wann und wie sich Studierende selbst versichern müssen.
Eine ziemlich gute Zusammenfassung hierzu bietet eine Themenseite der Verbraucherzentrale.