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Keine Angst vorm NC!
Die Abkürzung NC steht für Numerus Clausus und das bedeutet – Lateiner wissen es – "beschränkte Zahl". Das wiederum heißt nichts weiter, als dass in einem Studiengang nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht. Der Grund dafür ist einfach: Die Professoren und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter können natürlich nur eine bestimmte Anzahl an Studierenden optimal betreuen.
Universitäts-NC und ZVS-NC
Es gibt zwei unterschiedliche NC-Formen: Den Universitäts-NC, wenn eine Universität die Zahl ihrer Plätze in Absprache mit dem Wissenschaftsministerium begrenzt und sie in eigener Regie vergibt. Und den ZVS-NC, wenn die Zahl der Studienplätze bundesweit begrenzt ist und sie durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze vergeben werden. Das betrifft an der Universität Halle die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Bewerben und warten
Wie muss man machen, wenn man einen Platz in einem NC-Studiengang haben möchte? Es ist eigentlich ganz einfach. Man bewirbt sich mit den erforderlichen Unterlagen entweder bei der Universität Halle oder bei der ZVS, und wenn die Faktoren Abitur-Note, Wartezeit und ggf. Zivil- oder Wehrdienst passen, dann hat man gleich auf Anhieb – in der sogenannten Auswahlrunde – seinen Studienplatz.
Alle anderen müssen warten. Denn nicht alle, die einen Platz bekommen, nehmen ihn auch an. Die meisten Interessenten bewerben sich nämlich in mehreren Studiengängen und an mehreren Universitäten – bis zu 50 Bewerbungen sind leider keine Seltenheit mehr. Wenn sie dann die Zusagen haben, suchen sie sich ihre favorisierte Universität aus. An den anderen Universitäten bleiben dadurch Plätze frei, die im Nachrückverfahren erneut vergeben werden können – an die nächsten auf der Liste. Und auch da fallen wieder einige raus, weil sie schon anderswo einen Platz haben, und so geht es weiter. Und weiter – bis alle Plätze vergeben sind. Geduld ist also angesagt.
Das heißt aber auch, dass der bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen angegebene NC-Wert nicht wirklich aussagekräftig ist. Er gibt nämlich lediglich an, mit welcher Abitur-Note man im vergangenen Jahr an der jeweiligen Universität in der ersten Auswahlrunde sicher noch einen Platz bekommen hätte. Über die erforderliche Note im aktuellen Jahr sagt der Wert nichts, denn erstens berücksichtigt er die Nachrückverfahren nicht und zweitens weiß kein Mensch, wie viele Interessenten sich für die einzelnen Studiengängen an welchen Universitäten bewerben.
Das Wichtigste im Überblick
Die Universität Halle hat das Thema NC in einem PDF sehr ausführlich dargestellt und erklärt. Dieses PDF kann man hier herunterladen. Es genügt aber eigentlich auch die Kurzfassung:
- Ein NC sollte eigentlich niemanden von einer Bewerbung abhalten.
- Es gibt keine vorgegebenen NC-Werte, die eine verbindliche und unverrückbare Grenze darstellen.
- Die veröffentlichten NC-Werte orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres. Sie sind bestenfalls eine Orientierung dafür, wie begehrt das Fach ist, sagen aber gar nichts darüber aus, mit welcher Abitur-Note man im Nachrückverfahren zum Zuge kommt.
- Eine Ablehnung in der ersten Auswahlrunde sagt nichts aus. Es ist gut möglich, dass man im ersten oder zweiten Nachrückverfahren zum Zuge kommt. Dranbleiben heißt die Devise.
- Jeder kann dazu beitragen, das Chaos für die anderen Bewerber zu minimieren: Wenn man für mehrere Universitäten einen Platz bekommen hat, sollte man sich zügig entscheiden, den Platz annehmen und die anderen Plätze wieder frei melden.