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Wie soll das Studium finanziert werden?

Das ist wohl eine der größten Sorgen, die Eltern im Zusammenhang mit dem Studium ihrer Kinder haben. Denn die großen und kleinen Bedürfnisse des Alltags wollen bezahlt sein – etwa die Unterkunft und die Verpflegung, sofern Ihr Kind während des Studiums nicht bei Ihnen zu Hause wohnt. Oder das Lehrmaterial. Und natürlich auch die Freizeitgestaltung. Eine verlässliche Studienfinanzierung ist deshalb ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen ein Studium.

Was kostet ein Studium?

Die Lebenshaltungskosten während des Studiums liegen bei etwa 740 Euro im Monat. Darin sind die Miete (ca. 266 Euro im Monat), Ernährung, Kleidung, Fahrtkosten sowie Lernmittel, Krankenversicherung und Kosten für Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren enthalten. Ausgaben für die Freizeitgestaltung sind dabei nicht berücksichtigt. Aber: Das ist der Bundesdurchschnitt – in Halle lebt man rund ein Drittel günstiger. Und Studiengebühren muss Ihr Kind hier auch nicht zahlen.

Wie finanziert Ihr Kind sein Studium?

Die meisten Studierenden verfügen über unterschiedlich hohe Einnahmen aus mehreren Finanzierungsquellen. Das sind hauptsächlich die Eltern, das BAföG und das eigene Einkommen aus Jobs.

Ausbildungsunterhalt von den Eltern

Auch wenn Ihre Kinder beim Studium volljährig sind – Sie als Eltern sind gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsunterhalt zu leisten. Die „Düsseldorfer Tabelle“ – eine Unterhaltstabelle der Familiengerichte – sieht als Orientierungswert für auswärts untergebrachte Studierende 640 Euro im Monat vor. Kindergeld und Steuerfreibeträge die Sie für Ihre studierenden Kinder erhalten, tragen dazu bei, dass Sie zu Unterhaltsleistungen in der Lage sind.

Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz: BAföG

Falls Sie nicht in der Lage sind, den Ausbildungsunterhalt ihrer Kinder zu finanzieren, greift der Staat den Familien einkommensabhängig mit BAföG-Förderungsbeträgen bis zu 648 Euro im Monat unter die Arme. Die Studierenden erhalten BaföG-Leistungen zur Hälfte als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Für Studienanfänger beträgt die zurückzuzahlende Darlehenssumme höchstens 10.000 Euro. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des Studienfachs, wobei eine darüber hinausgehende Hilfe zum Studienabschluss möglich ist.

Übrigens: Wenn Ihr Kind nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig oder nach dreijähriger Berufsausbildung weitere drei Jahre erwerbstätig war, dann wird das BAföG unabhängig von Ihrem Einkommen gewährt. Und auch ganz wichtig: Ihr Kind sollte in jedem Fall einen BaföG-Antrag stellen. So verschenken Sie kein Geld, falls Sie wider Erwarten doch eine BAföG-Förderung erhalten sollten.

Jobben neben dem Studium

Über 60 Prozent der Studierenden im Erststudium jobben während des Semesters und in der vorlesungsfreien Zeit, ein Drittel sind sogar laufend erwerbstätig – entweder, um sich mehr leisten zu können, oder weil es für die Finanzierung des Lebensunterhalts notwendig ist. Wenn Ihr Kind nicht um einen Nebenjob herumkommt, dann sollte es nach Möglichkeit studiennah arbeiten, etwa als studentische Hilfskraft am Institut oder im passenden Berufsumfeld. Das zahlt sich nicht nur aktuell in barer Münze aus, sondern auch später beim Einstieg ins Erwerbsleben.

Stipendien, Kredite, Darlehen

Zwei Prozent aller Studierenden erhalten ein Stipendium. Dabei sind Stipendien keineswegs nur etwas für Hochbegabte, denn es zählen auch andere Voraussetzungen, etwa gesellschaftliches Engagement. Stipendiengeber sind Kirchen, Parteien, Firmen oder Gewerkschaften, aber auch studienfach- und ortsbezogene Einrichtungen.

Für Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen gibt es die Möglichkeit der Förderung mit einem Bildungskredit, der beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden kann und völlig unabhängig vom BAföG gezahlt wird. Der Bildungskredit beträgt bis 300 Euro monatlich und wird für maximal 24 Monate gewährt.

Einige Kreditinstitute bieten Studienkredite an. Bundesweit vertreiben die KfW-Förderbank, die Deutsche Bank, die Dresdner Bank und die Deutsche Kreditbank (DKB) solche Kredite; andere Kreditinstitute bieten sie regional oder örtlich an.

Für spezifische Bedarfe, etwa bei Behinderung und Krankheit oder bei Studierenden mit Kind, können besondere Darlehen gewährt werden. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, in Not geratene Studierende mit Überbrückungsdarlehen zu unterstützen.

Erster Ansprechpartner für die Studienfinanzierung ist das Studentenwerk. Weitere Links mit hilfreichen Informationen finden Sie auf der rechten Seite.